Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

An jeder Veranstaltung sind primär zwei Parteien beteiligt. Auf der einen Seite die Firma Abenteuer Management, mit Sitz in Spital am Pyhrn, Am Wur 7, und auf der anderen Seite der Kunde als Vertragspartner.

In den folgenden Geschäftsbedingungen wird die Firma Abenteuer Management unter „der Veranstalter“ sowie der Kunde als „Sie“ oder „der Kunde“ zusammengefasst.

I. Angebotslegung
a. Mit der Anmeldung zu einer vom Veranstalter angebotenen Leistung akzeptieren Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter.
b. Verträge können schriftlich, mündlich oder elektronisch abgeschlossen werden.

II. Auftragsbestätigung
a. Nach Anmeldung zu einer Veranstaltung erhalten Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung, die unterzeichnet an den Veranstalter zu retournieren ist.
b. Nach Erhalt der unterzeichneten Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und es ist eine Anzahlung in Höhe des halben Teilnahmebeitrages sofort fällig.
c. Diese Anzahlung ist auf die in der Auftragsbestätigung genannte Bankverbindung zu überweisen. Der Restbetrag ist im Nachhinein ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig.

III. Teilnahmebedingungen
a. Eine gute Gesundheit ist die Voraussetzung für die Teilnahme an allen Veranstaltungen. Sie verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Veranstaltung unter Drogen-, Psychopharmaka- oder Alkoholeinfluss oder Versetzen in einen rauschähnlichen Zustand durch anderweitige Produkte ist ausdrücklich verboten und erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.
b. Den Kunden trifft die Pflicht sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und die Weisungen des Veranstalters, der Trainerinnen, Trainern und der Hilfspersonen strikt zu befolgen. Werden diese Anweisungen nicht eingehalten, behält sich der Veranstalter vor, Sie von der Aktivität auszuschließen. Bei Ausschluss gelten die Stornobestimmungen gemäß Punkt VI.

IV. Haftung
a. Sämtliche vom Veranstalter angebotene Leistungen werden unter Berücksichtigung der größtmöglichen Sicherheitsstandards sowie unter Einhaltung der europäischen Richtlinien der ERCA durchgeführt.
b. Die Teilnahme an den vom Veranstalter angebotenen Programmveranstaltungen findet freiwillig, auf eigene Gefahr und eigenes Risiko statt. Der Veranstalter haftet für erbrachte Leistungen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
c. Eine umfangreiche Haftpflichtversicherung seitens des Veranstalters besteht.
d. Für Schäden an Gegenständen oder Personen, die aufgrund der Zuwiderhandlung gegen die Anweisung der Outdoorpädagogen/Trainer eintreten, wird keine Haftung übernommen.
e. Für persönliche Gegenstände oder Gegenstände Dritter, die während der Programmteilnahme beschädigt werden sowie jene, die während der Aufbewahrung am von Abenteuer Management genutzten Gelände verloren gehen oder gestohlen werden, wird keine Haftung übernommen.
f. Für Schäden an Leihmaterialien, die im Rahmen eines Programmes oder als Verleihgegenstand vom Verleiher (Abenteuer Management) ausgegeben werden, haftet der Entleiher (Kunde). Der Verleiher ist schadlos zu halten.
g. Weder Abenteuer Management noch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gehilfen, Vertreter oder Bevollmächtigte übernehmen irgendeine Form von Verantwortung für Verletzungen und/oder sonstige andere Schäden, die der Kunde erleidet und die aus seinem eigenen Verhalten oder anderen Gründen oder Umständen resultieren, die seiner Kontrolle unterliegen und/oder auf sein Mitverschulden zurückzuführen sind. Liegt seitens Abenteuer Management keine grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Pflichtverletzung vor, so erfolgt die Programmteilnahme glänzlich auf eigenes Risiko.

V. Subunternehmer und Haftungsausschluss
a. Der Veranstalter darf für die Durchführung des Events Unterverträge mit Partnern und Drittanbietern abschließen. Der Veranstalter übernimmt in diesem Fall ausschließlich die Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen anderer Aktivitätsveranstalter. Es wird keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätungen, Verluste oder andere Unregelmäßigkeiten übernommen.
b. Der Drittanbieter hält den Veranstalter für von Kunden und Dritten gegenüber dem Veranstalter geltend gemachten Ansprüchen, die sich insbesondere auf den Titel der Gewährleistung und des Schadenersatzes, aber auch auf jeden sonstigen erdenklichen Rechtsgrund stützen, schad- und klaglos.
c. Sollten die Anweisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt werden, wird jede über die gesetzlich bedungene Haftung hinausgehende Schadenersatzleistung seitens des Veranstalters gegenüber dem Drittanbieter ausgeschlossen.

VI. Bedingungen bei Storno oder Auftragsänderung durch den Kunden
a. Bei Stornierung bzw. Nichterscheinen durch den Kunden sind folgende Stornogebühren fällig:

– bis 30 Tage vor dem gebuchten Termin eine Stornogebühr von 20 % des Auftragswertes
– zwischen 29 und 7 Tage vor dem gebuchten Termin eine Stornogebühr von 50 % des Auftragswertes
– bei späterer Stornierung oder bei Nichterscheinen ohne Absage werden 100 % des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
b. Die Gebühr entfällt, wenn Ersatzteilnehmerinnen oder Ersatzteilnehmer genannt werden.
c. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
d. Ein Storno gem. Punkt a. liegt auch bei Vorlage einer Arztbestätigung vor.

Sonderregelung für Schulgruppen:
Bei Stornierung innerhalb von 7 bis 1 Tag vor der Veranstaltung, wird eine Gebühr in Höhe des halben Teilnehmenden-Betrages verrechnet. 100 % Stornogebühr wird verrechnet, wenn am Veranstaltungstag das Programm gänzlich abgesagt wird oder einzelne Schüler/innen nicht anwesend sind. Bei Vorlage einer Arztbestätigung werden keine Stornokosten verrechnet.

Entfall der Stornogebühr:
Die Stornogebühr entfällt, wenn der Kunde statt seiner Stornierung auf ein gleichwertiges Programm des Veranstalters, welches innerhalb von 6 Monaten stattfindet, ausweicht und dieses verbindlich bucht. In diesem Fall wird der Gesamtbetrag sofort in Rechnung gestellt und ist prompt fällig. Zusätzlich fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 30,- exkl. MwSt. pro Teilnehmenden an.

VII. Bedingungen bei Rücktritt oder Auftragsänderung durch den Veranstalter
a. Sollte das vorgesehene Programm aufgrund von unvorhersehbaren Umständen (höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Maßnahmen oder Sicherheitsrisiken) nicht durchführbar sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, dieses entsprechend anzupassen, einen Ersatztermin im Einvernehmen mit Ihnen zu bestimmen oder am Programmtag ein Ersatzprogramm durchzuführen. Der Veranstalter ist stets bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

Sonderregelung für Einzelpersonen:
a. Ist der Kunde mit dem Ersatzprogramm oder dem Ersatztermin nicht einverstanden:
– so kann der fällige Auftragswert für die vorliegende Veranstaltung als Guthaben zu einem anderen Termin innerhalb von 365 Tagen für jegliche Leistungen des Veranstalters in Anspruch genommen werden oder
– der Auftragswert wird dem Kunden retour überwiesen.

b. Preisanpassung durch gesetzliche Vorgaben: Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Vorgaben, die zu einer nicht unerheblichen Erhöhung der Kosten bei Abenteuer Management oder zur Änderung der Lieferbedingungen der bestellten Dienstleistungen führen, werden die Parteien über eine entsprechende Anpassung des Vertrages verhandeln. Sollten die Parteien sich innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung durch Abenteuer Management über die Anhebung der Kosten nicht einigen, wird Abenteuer Management die zusätzlichen Kosten dem Kunden zu dem in der Mitteilung genannten Termin weiter berechnen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer Kündigungsfrist von 30 Tagen nach dem genannten Termin den Vertrag schriftlich zu kündigen.

VIII. Allgemeine Zahlungsbedingungen
a. Mind. 50% der Gesamtkosten sind als Anzahlung im Vorhinein auf unser Konto IBAN AT57 3449 1800 0011 1534 bei der Raiffeisenbank Spital am Pyhrn BIC RZOOAT2L491 zu überweisen. Die Anzahlungsrechnung erhalten Sie nach Eingang der unterzeichneten Auftragsbestätigung.
b. Der Rest ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Endabrechnung ohne Abzug fällig.
b. Bei Zahlungsverzug verrechnet der Veranstalter 10 % Verzugszinsen sowie Mahnspesen in Höhe von € 15,-.

Sonderregelung für Schulgruppen:
a. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
b. Für Mehrtagesveranstaltungen ist eine Anzahlung auf unser Konto in Höhe des halben Teilnehmenden-Betrages bis 14 Tage vor dem Durchführungstermin fällig, der Rest wird im Nachhinein in Rechnung gestellt. Aufgrund der Registrierkassenpflicht ist keine Barzahlung möglich.

IX. Datenschutzerklärung
Geltungsbereich
Diese Datenschutzerklärung klärt Nutzer über die Art, den Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den verantwortlichen Anbieter [Abenteuer Management, Manfred Angerer, Am Wur 7, 4582 Spital am Pyhrn, 0043 664 14 22 933, office@abenteuer-management.at] auf dieser Website (im folgenden “Angebot”) auf.
Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG).

Kontaktaufnahme
Bei der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter (zum Beispiel per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, gespeichert.

Newsletter
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Widerruf, Änderungen, Berichtigungen und Aktualisierungen
Der Nutzer hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat der Nutzer das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

XI. Gerichtsstand
a. Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und dem Veranstalter ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
b. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt Spital am Pyhrn.

XII. Salvatorische Klausel
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als im Vertrag bedungen, solange keine davon abweichende Regelung getroffen wird. Jedwede Abweichung bedarf der Schriftform.
b. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 

Letzte Aktualisierung: Jänner 2020